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126.51.1 CH-SO

Besoldungen a) des Regierungsrates

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
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Gesetzestext (2 Artikel)

Besoldungen und Zulagen der Mitglieder des Regierungsrates

1. Die Grundbesoldung der Mitglieder des Regierungsrates beträgt 208’252 Franken.

Besoldungen und Zulagen der Mitglieder des Regierungsrates

1. Die Landammannzulage beträgt 5000 Franken.

2. Jedes Mitglied des Regierungsrates hat für die mit dem Amt verbundenen Auslagen Anspruch auf eine jährliche Entschädigung von 10’000 Franken.

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