122.132
CH-SO
Zweck
6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
Inhaltsübersicht (6)
§ 1 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen
§ 2 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen
§ 3 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen
§ 4 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen
§ 5 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen
§ 6 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen
Gesetzestext (6 Artikel)
1. Diese Verordnung delegiert Geschäfte entsprechend ihrer Bedeutung den Departementen, der Staatskanzlei, den Ämtern und anderen Organisationseinheiten zur selbständigen Erledigung.
§ 2 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen - Delegationen im Geschäftskreis des Bau- und Justizdepartements
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1. Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlassen nachgeführt.
§ 3 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen - Delegationen im Geschäftskreis des Volkswirtschaftsdepartements
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1. Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlassen nachgeführt.
§ 4 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen - Delegationen im Geschäftskreis der Staatskanzlei
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1. Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlassen nachgeführt.
§ 5 Verordnung über die Delegation von Verwaltungsbefugnissen - Änderung der Verordnung über die Delegation der Unterschriftsberechtigung in den Departementen vom 18. Dezember 1995
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1. Die Änderungen wurden im entpsrechenden Erlass nachgeführt.
1. Diese Änderungen treten am 1. August 2000 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.