190.102
CH-SH
Kanton Schaffhausen 190.102
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 1 Beschluss des Regierungsrates über die Erstreckung der Anwendung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen
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1. Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von der am 9. September 2002 wirksam gewordenen Erstreckung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen.
§ 2 Beschluss des Regierungsrates über die Erstreckung der Anwendung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen
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1. Im Kanton Schaffhausen findet das Karlsruher Übereinkommen neben dem Kanton Anwendung auf Gemeinden, Zweckverbände und selbständige öffentliche Einrichtungen.
§ 3 Beschluss des Regierungsrates über die Erstreckung der Anwendung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen
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1. Das Karlsruher Übereinkommen sowie der Beschluss über dessen Anwendungsbereich sind im Amtsblatt zu publizieren und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.