Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
173.100 CH-SH

Kanton Schaffhausen 173.100

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Fällt der letzte Tag einer gesetzlichen Frist des kantonalen Rechtes oder einer Frist, die kraft kantonalen Rechtes von Behörden angesetzt worden ist, auf einen Samstag oder einen öffentlichen Ruhetag, so läuft die Frist am nachfolgenden Werktag ab.

1. Dieses Gesetz tritt mit der Annahme durch das Volk in Kraft und ist in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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