Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.501 CH-SH

Kanton Schaffhausen 170.501

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Als Einsichtnahmestellen werden bezeichnet

a) das Staatsarchiv für die Einsichtnahme in die Amtliche und in die Systematische Sammlung des Bundesrechts

b) die Staatskanzlei für die Einsichtnahme in die Texte ausserordentlich bekanntgemachter Erlasse, die in der Amtlichen Sammlung noch nicht veröffentlicht sind

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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