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112.111 CH-SH

Gemeinden

5 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (5 Artikel)

1. Die im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 5. Februar 1954 für die Bundesverwaltung vorgeschriebene Schreibweise der Namen der politischen Gemeinden und der Bezirke des Kantons Schaffhausen wird für die kantonale Verwaltung und die Gemeindeverwaltungen als verbindlich erklärt.

Anhang 1: Amtliche Schreibweise der Namen der politischen Gemeinden und der Bezirke des Kantons Schaffhausen

1. Gemeinden

1. * ...

2. Bargen (SH)

3. * ...

4. Beggingen

5. Beringen

6. * ...

7. Buch (SH)

8. Buchberg

9. Büttenhardt

10. Dörflingen

11. Gächlingen

12. * ...

13. Hallau

14. Hemishofen

15. * ...

16. ...[2]

17. * ...

18. Lohn (SH)

19. Löhningen

20. Merishausen

21. Neuhausen am Rheinfall

22. Neunkirch

23. Oberhallau

24.-25. * ...

26. Ramsen

27. Rüdlingen

28. Schaffhausen

29. Schleitheim

30. Siblingen

31. Stein am Rhein

32. Stetten (SH)

33. Thayngen

34. Trasadingen

35. Wilchingen

Anhang 1: Amtliche Schreibweise der Namen der politischen Gemeinden und der Bezirke des Kantons Schaffhausen

1. Bezirke

1. Oberklettgau

2. Reiat

3. Schaffhausen

4. Schleitheim

5. Stein

6. Unterklettgau

1. Formulare usw. mit der bisherigen Schreibweise können noch während eines Jahres verwendet werden. Dagegen sind die Stempel sofort zu ändern.

1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1955 in Kraft. Er ist mit dem Verzeichnis über die amtliche Schreibweise der Namen der politischen Gemeinden und der Bezirke des Kantons Schaffhausen im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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