Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.3 CH-SG

Kanton St. Gallen 211.3

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton St.Gallen tritt dem Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 bei.

1. Dieser Beschluss ist an die Voraussetzung geknüpft, dass das III. Nachtragsgesetz zum Erziehungsgesetz rechtsgültig wird.

1. Der Regierungsrat ist ermächtigt, dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 zu erklären.

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