211.3
CH-SG
Kanton St. Gallen 211.3
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination
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1. Der Kanton St.Gallen tritt dem Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 bei.
Art. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination
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1. Dieser Beschluss ist an die Voraussetzung geknüpft, dass das III. Nachtragsgesetz zum Erziehungsgesetz rechtsgültig wird.
Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination
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1. Der Regierungsrat ist ermächtigt, dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren den Beitritt zum Konkordat über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 zu erklären.