Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
143.74 CH-SG

Kanton St. Gallen 143.74

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Der Jahresbeitrag an die Risikoversicherung beträgt für die Versicherten und den Staat je 0,75 Prozent der versicherten Besoldung.

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