143.74
CH-SG
Kanton St. Gallen 143.74
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (2 Artikel)
Ziff. 1 Regierungsbeschluss über den Jahresbeitrag an die Risikoversicherung der Versicherungskasse für das Staatspersonal
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1. Der Jahresbeitrag an die Risikoversicherung beträgt für die Versicherten und den Staat je 0,75 Prozent der versicherten Besoldung.
Ziff. 2 Regierungsbeschluss über den Jahresbeitrag an die Risikoversicherung der Versicherungskasse für das Staatspersonal
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1. Dieser Regierungsbeschluss wird ab 1. Januar 1998 angewendet.