115.2
CH-SG
Kanton St. Gallen 115.2
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (2 Artikel)
Art. 1 Vertrag zwischen den Ständen St.Gallen, Zürich und Schwyz betreffend die Festsetzung des Knotenpunktes, in welchem die Staatsgrenzen derselben auf dem Zürichsee bei Rapperswil zusammenlaufen
Originalquelle öffnen
1. Der Knotenpunkt, in welchem die Grenzen der hohen Stände St.Gallen, Zürich und Schwyz auf dem Zürichsee bei Rapperswil zusammenlaufen, liegt 100' westlich vom Löwenstein.
Art. 2 Vertrag zwischen den Ständen St.Gallen, Zürich und Schwyz betreffend die Festsetzung des Knotenpunktes, in welchem die Staatsgrenzen derselben auf dem Zürichsee bei Rapperswil zusammenlaufen
Originalquelle öffnen
1. Nach allseitiger Ratifikation dieses Vertrages soll an diesem Punkte auf Unkosten sämtlicher drei Kantone ein auch beim höchsten Wasserstande sichtbarer Markstein angebracht werden. Die Regierung des Standes St.Gallen wird hiefür die erforderlichen Vorbereitungen treffen.