Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
191.121 CH-NW

Kanton Nidwalden 191.121

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Nidwalden
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Dem Kapuzinerkloster in Stans wird ein jährlicher Kantonsbeitrag von Fr. 15'000 ausgerichtet.

1. Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss Art. 53 der Kantonsverfassung rückwirkend auf den 1. Januar 1965 in Kraft.

2. Auf diesen Zeitpunkt wird der Landratsbeschluss vom 6. Juli 1957 betreffend den Kantonsbeitrag an die Väter Kapuziner in Stans aufgehoben.

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