180
CH-LU
Kanton Luzern 180
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 1 Gesetz über die Vereinigung der Reinen Korporationsgemeinde Ermensee und der Gemischten Korporationsgemeinde Ermensee
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1. Die Reine Korporationsgemeinde Ermensee und die Gemischte Korporationsgemeinde Ermensee werden zur Vereinigten Korporationsgemeinde Ermensee zusammengeschlossen.
§ 2 Gesetz über die Vereinigung der Reinen Korporationsgemeinde Ermensee und der Gemischten Korporationsgemeinde Ermensee
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1. Die Rechte und Pflichten der Reinen Korporationsgemeinde Ermensee und der Gemischten Korporationsgemeinde Ermensee, insbesondere das Eigentum an Grundstücken, gehen mit dem Inkrafttreten des neuen Korporationsreglements und der Bestellung der Gemeindeorgane auf die Vereinigte Korporationsgemeinde Ermensee über.
§ 3 Gesetz über die Vereinigung der Reinen Korporationsgemeinde Ermensee und der Gemischten Korporationsgemeinde Ermensee
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1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.