Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
178c CH-LU

Kanton Luzern 178c

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Die subjektiv-dingliche Verknüpfung der Büntengrundstücke im Moos Hochdorf mit den Hauptgrundstücken wird aufgehoben, sodass die Eigentümerinnen und Eigentümer der Hauptgrundstücke berechtigt werden, beim Grundbuchamt Hochdorf die Eintragung der Bünten als selbständiges Eigentum zu beantragen.

1. Nach der Liquidation der Realkorporationsgemeinde Hochdorf allfällig noch vorhandenes Vermögen wird der Einwohnergemeinde Hochdorf übertragen.

1. Das Gesetz tritt am 1. März 2008 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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