Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
177a CH-LU

Kanton Luzern 177a

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Die Personalkorporationsgemeinde Wetzwil/Schlierbach und die Realkorporationsgemeinde Wetzwil/Schlierbach werden zu einer gemischten Korporationsgemeinde Wetzwil/Schlierbach vereinigt.

1. Die Rechte und Pflichten der Personalkorporationsgemeinde Wetzwil/Schlierbach und der Realkorporationsgemeinde Wetzwil/Schlierbach, insbesondere das Eigentum an Grundstücken, gehen mit dem Inkrafttreten des neuen Korporationsreglementes und der Bestellung der Gemeindeorgane auf die gemischte Korporationsgemeinde Wetzwil/Schlierbach über.

1. Das Gesetz tritt am 10. Februar 1971 in Kraft. Es ist zu veröffentlichen.

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