Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Kanton Graubünden 219.400

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Graubünden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Zum Abschluss von Viehverpfändungsverträgen ist die Graubündner Kantonalbank zuständig.

2. Die Regierung kann andere Geldinstitute oder Genossenschaften hiezu ermächtigen.

1. Die Viehinspektorate führen das Verschreibungsamt.

2. Sie unterstehen der Aufsicht der Regierung.

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