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153.340 VoAGOV CH-BS

Verordnung über die Einbindung des Authentifizierungsdienstes der Schweizer Behörden AGOV in das zentrale elektronische Behördenportal (VoAGOV) - Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV (VoAGOV)

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Die technische Betreiberin des Behördenportals kann den Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV zur Identifizierung und Authentisierung der Nutzenden einbinden.

1. Die zuständige Fachbehörde bestimmt, welche AGOV-Authentifizierungsqualität (AGOVaq) für den Zugang zu einem elektronischen Dienst notwendig ist.

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