Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
112.10 CH-BL

Kantonale Zuständigkeiten

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und dessen Ausführungsverordnungen sind zuständig

a. * das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht als kantonale Ausländerbehörde;

b. das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) als kantonale Arbeitsmarktbehörde.

1. Das Meldewesen zwischen dem Bund, dem Kanton und den Gemeinden richtet sich nach der Verordnung vom 12. April 2006 des Bundesrats über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS-Verordnung) und den gestützt darauf erlassenen Wegleitungen des Bundesamts für Migration.

1. Die Verordnung vom 12. Dezember 2000 zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer wird aufgehoben.

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