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122.30 CH-BE

Kanton Bern 122.30

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 122.30-1 veröffentlichten Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen betreffend Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstands bei.

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