Gegenstand
Gesetzestext (5 Artikel)
1. Diese Vereinbarung enthält die Bestimmungen, die die Auswirkungen des Wechsels der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura auf die Burgergemeinde Moutier regeln.
Ab dem Zeitpunkt des Kantonswechsels der Einwohnergemeinde Moutier untersteht die Burgergemeinde Moutier der Rechtsordnung des Kantons Jura.
Mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung ist die Burgergemeinde Moutier berechtigt, ihr Organisationsreglement anzupassen sowie ihren Finanzplan und ihr Budget nach jurassischem Recht zu verabschieden, mit Inkrafttreten zum Zeitpunkt des Kantonswechsels.
Das jurassische Recht regelt auch die Zuständigkeiten, das Verfahren und den Rechtsweg in Bezug auf die Umsetzung dieses Artikels.
1. Behördenmitglieder und gewählte Personen, die zum Zeitpunkt des Kantonswechsels im Amt sind, setzen ihr Mandat bis zum Ende der laufenden kommunalen Legislaturperiode fort.
2. Die von diesen Behörden und Personen verabschiedeten Rechtsakte gelten als von Organen verabschiedet, die nach jurassischem Recht ordnungsgemäss zusammengesetzt sind.