Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
271.133 CH-AG

Kanton Aargau 271.133

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Aargau
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Für die Beurteilung von Streitigkeiten nach Art. 73 BVG ist das kantonale Versicherungsgericht zuständig.

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.

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