Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
210.170 CH-AG

Kanton Aargau 210.170

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Aargau
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Im Kanton Aargau bestehen die im Anhang umschriebenen Zivilstandskreise.

1. Die Kreise und Ämter sind innerhalb von fünf Monaten seit Inkrafttreten dieses Dekrets zu errichten.

1. Dieses Dekret ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Es tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

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