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150.411 StatV CH-AG

Statistikverordnung (StatV) - Organisatorische Zuteilung des Statistischen Amts (StatV)

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Aargau
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Das Statistische Amt ist organisatorisch dem Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) zugeteilt.

1. Folgende Statistiken untersuchen Entwicklungen über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahre

a) Kantonale Bevölkerungsstatistik,

b) Bildungsstatistik,

c) Steuerstatistik.

1. Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.

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