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10000051 AT

Verlegung des Krämermarktes in der Gemeinde Strebersdorf

2 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (2 Artikel)

Landesrecht Verlegung des Krämermarktes in der Gemeinde Strebersdorf

Verlegung des Krämermarktes in der Gemeinde Strebersdorf

Landesrecht Verlegung des Krämermarktes in der Gemeinde Strebersdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Strebersdorf hat am 20. 9. 1958 beschlossen, den am 1. Montag nach Kreuzerhöhung fallenden Krämermarkt der Gemeinde auf den 1. Montag im September vorzulegen.

Dieser Gemeinderatsbeschluß wird hiemit im Grunde des § 70 der Gewerbeordnung genehmigt.

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