Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VK.2024.00001 • VG ZH VK.2024.00001 KI-generiert

Claim Dismissed for Lack of Jurisdiction and Insufficient Grounds for Criminal Referral

Geschäftsnummer VK.2024.00001
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court dismissed a claim seeking damages, compensation, and criminal prosecution against a district court, finding that the administrative court lacked jurisdiction to rule on claims for damages and compensation from the district court, and was also not responsible for initiating criminal proceedings as the plaintiff's prior constitutional complaint did not establish sufficient suspicion of wrongdoing by the named individuals. Furthermore, the court denied the request for free legal aid due to the obvious hopelessness of the plaintiff's demands and declined to forward the case to the competent authorities.

Legislator-Regeste

Amtlich

Klage | Klage. Dem Verwaltungsgericht fehlt es an der Zuständigkeit für die Beurteilung des Begehrens des Klägers um Zusprechung von Schadenersatz und einer Genugtuung zulasten des Bezirksgerichts Zürich (E. 2.1). Soweit der Kläger um "Strafverfolgung" bzw. Einleitung von Strafverfahren ersucht, ist das Verwaltungsgericht hierfür ebenfalls nicht zuständig, zumal aufgrund der "Verfassungsbeschwerde" des Klägers kein ausreichender Tatverdacht der genannten Personen erkennbar ist (E. 2.2). Abweisung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung aufgrund der offensichtlichen Aussichtslosigkeit der Begehren des Klägers (E. 3). Keine Weiterleitung der Klage an die zuständigen Behörden (E. 4). Nichteintreten.

Schlagwörter

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Überweisung wegen Unzuständigkeit Strafanzeige unentgeltliche Rechtspflege fehlende Legitimation der Staatsanwaltschaft zivilrechtlicher Anspruch ungenügende Substantiierung von Grundrechtsverletzungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 38b Abs. I lit. a VRG

The court dismissed the request for legal aid due to the obvious futility of the plaintiff's claims.

§ 5 Abs. II VRG

This provision relates to the court's decision not to forward the claim to the competent authorities.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VK.2024.00001

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VK.2024.00001 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.02.2024 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 24.07.2024 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Klage · Klage. Dem Verwaltungsgericht fehlt es an der Zuständigkeit für die Beurteilung des Begehrens des Klägers um Zusprechung von Schadenersatz und einer Genugtuung zulasten des Bezirksgerichts Zürich (E. 2.1).

Soweit der Kläger um "Strafverfolgung" bzw. Einleitung von Strafverfahren ersucht, ist das Verwaltungsgericht hierfür ebenfalls nicht zuständig, zumal aufgrund der "Verfassungsbeschwerde" des Klägers kein ausreichender Tatverdacht der genannten Personen erkennbar ist (E. 2.2). Abweisung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung aufgrund der offensichtlichen Aussichtslosigkeit der Begehren des Klägers (E. 3). Keine Weiterleitung der Klage an die zuständigen Behörden (E. 4). Nichteintreten. · --- · Stichworte: · OFFENSICHTLICHE AUSSICHTSLOSIGKEIT SCHADENERSATZ STRAFANZEIGE ÜBRIGES BESONDERES VERWALTUNGSRECHT WEITERLEITUNGSPFLICHT ZUSTÄNDIGKEIT DES VERWALTUNGSGERICHTS · Rechtsnormen:

· § 22 Abs. I HaftungsG Art. 46 Abs. I KV § 2 Abs. I VRG § 5 Abs. II VRG § 38b Abs. I lit. a VRG § 86 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 5