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VVGE.2011.13.Nr.5 • VG OW VVGE.2011.13.Nr.5 KI-generiert

Municipal Decree Repeal Provision Invalid Due to Lack of Specificity

Geschäftsnummer VVGE.2011.13.Nr.5
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Obwalden (CH-OW)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A municipal decree's provision that all conflicting decrees or provisions are repealed cannot be approved, as repeals must be listed individually and in detail within the final provisions of a decree. The court reasoned that general repeal formulas are impermissible because they can lead to gaps in the law, and any conflicting provisions must be resolved through interpretation of their respective scopes of application.

Legislator-Regeste

Amtlich

VVGE 2011/13 Nr. 5 Art. 89 Abs. 3 KV Genehmigungsverfahren. Die Bestimmung eines kommunalen Erlasses, dass alle damit in Widerspruch stehenden Erlasse oder Bestimmungen aufgehoben sind, kann nicht genehmigt werden. In den Schlussbestimmung

Schlagwörter

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Auslegung des Rechts Genehmigung der Verordnung fehlende Gemeindeverpflichtung Regierungsbeschluss Bewilligungsentzug Anfechtung der Löschung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 89 Abs. 3 KV

The provision is cited as the basis for not approving a municipal decree that contained a clause annulling all contradictory decrees or provisions.

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VVGE 2011/13 Nr. 5

Art. 89 Abs. 3 KV

Genehmigungsverfahren. Die Bestimmung eines kommunalen Erlasses, dass alle damit in Widerspruch stehenden Erlasse oder Bestimmungen aufgehoben sind, kann nicht genehmigt werden. In den Schlussbestimmungen sind aufzuhebende Erlasse und Bestimmungen einzeln und detailliert aufzuführen.

Entscheid des Regierungsrats vom 11. Dezember 2012 (Nr. 248).

Aus den Erwägungen:

1. (...) In den Schlussbestimmungen von Erlassen sollen widersprechende Erlasse oder Bestimmungen der gleichen Stufe, welche durch den neuen Erlass überholt sind, aufgehoben werden. Die aufzuhebenden Erlasse und Bestimmungen sind einzeln und detailliert aufzuführen. Unzulässig sind generelle Aufhebungsformeln, die pauschal alle widersprechenden Erlasse oder Bestimmungen aufheben. Denn diese können nicht einfach aufgehoben werden, ohne dass die betroffenen Erlasse lückenhaft werden. Stehen sich zwei widersprechende Bestimmungen gegenüber, wird deren Anwendungsbereich durch Auslegung ermittelt.

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2011/13 Nr. 5