Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
AGVE 2001 33 • VSG AG AGVE 2001 33 KI-generiert

Foreign Workers' Entitlement to Child Allowances

Geschäftsnummer AGVE 2001 33
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Aargau (CH-AG)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

Foreign workers are entitled to child allowances for their children living in Switzerland or abroad, provided the marriage or adoption is recognized in Switzerland, and paternity is proven for out-of-wedlock children. Documents issued by a UN-mandated interim administration are sufficient to prove the facts supporting the claim for child allowances.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Foreign Workers' Entitlement to Child Allowances: unter 16 Jahren. Ehe und Adoption müssen in der Schweiz gültig anerkannt sein; bei ausserehelichen Kindern hat der ausländische Arbeitnehmer den Beweis der Vaterschaft zu erbringen. § 27 Abs. 1 KZV Der Arbeitnehmer ist für die seinen Anspruch begründenden Tatsachen beweispflichtig. Die von der UNMIK (United Nations Interim Mission in Kosovo) als von der UNO eingesetzte, vorübergehende Administration ausgestellten Dokumente sind geeignet, diesen Nachweis zu erbringen.

Schlagwörter

KI-generiert
Kinderzulagen Adoption Auslands- und Expatriierungszulage Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Elternurlaub oder Urlaub aus familiären Gründen Zuwandererkind
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

AGVE 2001 33 S.107

2001 Kinderzulagen 107

[...]

33 § 4 Abs. 3 KZG, § 7 Abs. 1 KZV Ausländische Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kinderzulagen. Dies gilt sowohl für ihre in der Schweiz lebenden wie auch für ihre im Ausland wohnenden ehelichen und ausserehelichen Kinder sowie Adoptivkinder

2001 Versicherungsgericht 108

unter 16 Jahren. Ehe und Adoption müssen in der Schweiz gültig anerkannt sein; bei ausserehelichen Kindern hat der ausländische Arbeitnehmer den Beweis der Vaterschaft zu erbringen. § 27 Abs. 1 KZV Der Arbeitnehmer ist für die seinen Anspruch begründenden Tatsachen beweispflichtig. Die von der UNMIK (United Nations Interim Mission in Kosovo) als von der UNO eingesetzte, vorübergehende Administration ausgestellten Dokumente sind geeignet, diesen Nachweis zu erbringen.

Entscheid des Versicherungsgerichts, 4. Kammer, vom 18. September 2001 in Sachen R.R. gegen Ausgleichskasse P.